Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist es für viele Baufamilien mit Kindern nicht möglich gewisse Fristen einzuhalten, die für ein Anrecht auf Baukindergeld gelten. Beispielsweise kann es Verzögerungen im Bereich der Baugenehmigungen geben oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages gerät in den Verzug. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett beschlossen, das Baukindergeld um 3 Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.