Sonder-Afa für Kapitalanleger
02Oktober
Sonder-AfA - das Wichtigste in Kürze:
- Von der Sonder-AfA profitiert jeder, der künftig durch Neubau, Dachaufstockung, Dachausbau oder Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen schafft.
- Geregelt ist sie im Einkommenssteuergesetz, genauer: § 7b EstG.
- Die Sonder-AfA ist zeitlich begrenzt und wird nur für Projekte gewährt, für die nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt wird. Voraussetzung ist außerdem, dass die Wohnungen mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden.
- Abgeschrieben werden können jährlich bis zu 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten über einen Zeitraum von 4 Jahren, zusätzlich zur regulären linearen Neubau-AfA von zwei Prozent.
- Allerdings gibt es für die Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten Kostenobergrenzen. Wer mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausgibt, geht leer aus.
- Absetzbar sind maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter.
Unser Kompetenz-Team von DIE IMMOBILIENPROFIS Hof und Bad Steben berät Sie gerne ausführlich.